XRechnung – der Standard verspricht Sicherheit und mehr Effizienz


Wenn Sie die täglich bei Ihnen eingehenden Rechnungen betrachten, wird Ihnen vermutlich auffallen, dass kaum eines der Dokumente dem anderen entspricht. Auch wenn sich gewisse Standards durchgesetzt haben und einige Pflichtangaben für eine rechtssichere Rechnung unverzichtbar sind, bleibt für den Absender doch ein hohes Maß an Kreativität erhalten. Im Ergebnis ist die Orientierung auf Rechnungsdokumenten, sowohl im B2C als auch im B2B, oftmals eine Herausforderung. Müssen Rechnungsdaten in ein digitales System übernommen werden, bedeutet dies vor allen Dingen zusätzlichen Aufwand und ein hohes Fehlerrisiko.


Auslaufmodell Papierrechnung


Bis heute wird die überwiegende Mehrheit der täglich zwischen Unternehmen ausgetauschten Rechnungen in Papierform übersandt. Eine bewährte Methode, die jedoch im Zeitalter der Digitalisierung wenig effizient und schon gar nicht nachhaltig erscheint. Immer mehr Unternehmen beginnen zwar inzwischen damit, Rechnungen digital zu versenden, dies bedeutet in der Praxis jedoch meistens, dass klassische Rechnungsdokumente als pdf-Datei per Mail versandt werden. Dies spart zwar Papier, macht den Umgang mit Rechnungen aber nicht einfacher.

Nicht zuletzt im Sinne einer Vorbildfunktion hat der Rat der Europäischen Union bereits 2014 mit der Verabschiedung einer EU-Richtlinie Grundlagen für die Einführung der elektronischen Rechnung in der Verwaltung geschaffen. Mit ihrer Hilfe soll es langfristig gelingen, EU-weit Papier im Gegenwert von geschätzt 2,3 Mrd. Euro einzusparen und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Dabei geht es nicht allein darum, Rechnungen zu digitalisieren, sondern auch um eine einheitliche Norm hinsichtlich der Gestaltung des Rechnungsdokuments.

Im Kern der EU-Richtlinie stand bereits 2014 die Entscheidung, dass Behörden Rechnungen von Unternehmen an Behörden im Rahmen einer öffentlichen Beschaffung in elektronischer Form akzeptieren müssen.

Mit dem E-Rechnungsgesetz vom 4. April 2017 (BGBI. I S. 770) wird die EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt und zusätzlich verschärft.


Inhaltliche und strukturelle Anforderungen

Neben dem Gedanken, mit dem digitalisierten Rechnungsversand Ressourcen zu schonen, soll die XRechnung die Möglichkeit bieten, eingehende Rechnungen ohne zusätzlichen Aufwand zu verarbeiten und so zum Beispiel die relevanten Inhalte in andere Systeme zu übernehmen. Im ersten Schritt wurde deshalb definiert, welche Informationen eine Rechnung nach dem XRechnungs-Standard beinhalten muss. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um all jene Informationen, die auch schon zuvor für eine Rechnung verpflichtend waren.

Angaben und Inhalte


Eine XRechnung enthält Angaben zum Rechnungssteller:

  • Umsatzsteuer-ID
  • Kreditorennummer
  • Kennung der Rechtsform
  • Name des Rechnungsstellers
  • Anschrift des Rechnungsstellers
  • Kontaktdaten des Rechnungsstellers


 Zum Empfänger der Rechnung sind folgende Daten enthalten:
  • Name des Rechnungsempfängers
  • Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Kontaktdaten des Rechnungsempfängers


Darüber hinaus umfasst die XRechnung:
  • Leistungspositionen
  • Vertragsnummer
  • Bestellnummer
  • Auftragsnummer
  • Bankverbindungsdaten
  • Rechnungsnummer
  • Zahlungsbedingungen
  • Rechnungsbeträge

Zur Übertragung der Daten nutzt die XRechnung das Extensible Markup Language Format (XML). Im Gegensatz zu klassischen Dateiformaten handelt es sich hierbei um eine Auszeichnungssprache, die Daten menschen- und maschinenlesbar in einer Textdatei speichert und damit systemunabhängig nutzbar ist.

Die XRechnung wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entwickelt und betrieben.


Beispiel einer XRechnung

Es handelt sich hierbei um strukturiertes elektronisches Format, welches der CEN-Norm EN 16931 entspricht.